Münchener Rück AG Score 03/2023

Corporate-Governance-Score


Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten


Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Als klassische AG mit dualistischen Führungssystem und Notierung im höchsten Börsenindex DAX erfüllt die Münchener Rück AG alle Kriterien. Es sind keine Großaktionäre mit Anteilen von über 5 % bekannt und es bestehen satzungsverankert auch keine Sonderrechte für einzelne Aktionäre.

b) Vorstand


Fachlichkeit.
Die einzelnen Vorstandsmitglieder verfügen über qualifizierte Kompetenzprofile. Die Zusammensetzung ist jedoch mit Blick auf die Kompetenzverteilung nicht stimmig, so wird zwischen segment- und geografisch-bezogener Zuteilung variiert, was Kompetenzüberschneidungen bedingt und die Verantwortlichkeiten zumindest nach Außen hin nicht klar regelt. Beim Kostenapparat, innerhalb der sonstigen operativen Aufwendungen gebündelten Verwaltungskosten, lässt der Vorstand die Aktionäre im Dunkeln tappen. Es werden keinerlei Aufschlüsselungen vorgenommen, auch nicht bei den für die Bewertung der Eigenständigkeit des Vorstands relevanten Rechts- und Beratungskosten.

Unabhängigkeit. Es sind mit Blick auf die Vorstandsmitglieder keine Abhängigkeiten bekannt, weder auf dem Papier noch sich in partikulär gesteuerten Handeln ausdrückend. Auch bestehen keine Rechtsverfahren gegen die Vorstände.

Angemessenheit. Neben der Kostentransparenz ist auch die Segmenttransparenz zu niedrig. Es werden den Aktionären zu wenig Informationen zu dem Versicherungsvolumen samt Umsatz- und Ergebniszahlen wichtiger Geschäftsbereiche, wie dem Segment Global Specialty Insurance, verwehrt.

Die Kapitalallokation ist seit Jahren exzellent. Folgend auf ein Rekordjahr 2021 hat der Konzern 2022 nochmal eine gute Schippe draufgelegt. Mit einem Konzernergebnis von 3,42 Mrd. Euro befindet man sich auf einem sehr gutem Wege die Mittelfristziele 2025 zu erreichen. Die strategische Aufstellung als integrierter Erst- und Rückversicherungskonzern hat sich 2022 wieder einmal als richtig erwiesen. Die starken Ergebnisse bei Ergo sowie Leben / Gesundheit konnten die Belastungen bei Schaden / Unfall sowie der Kapitalanlage ausgleichen. Die Naturkatastrophenmodellierung ist weiterhin branchenführend und der Konzern in seiner Aufstellung beeindruckend resilient. Auch der erhöhte Investitionsfokus auf den Bereich der Erneuerbaren Energien, sowohl im Versicherungs- als auch Kapitalanlagegeschäft, schreitet gut voran.

Die vorgeschlagene Dividende von 11,60 Euro je Aktie liegt 5,54 % über der des Vorjahres und stellt eine Ausschüttungssumme von 1,59 Mrd. Euro dar. Bezogen auf das Konzernergebnis von 3,42 Mrd. Euro beträgt die Ausschüttungsquote damit 46,5 %. Dies liegt innerhalb der von der SdK empfohlenen Bandbreite zwischen 40 und 60 %. Das Testat des Abschlussprüfers wurde uneingeschränkt erteilt.

c) Aufsichtsrat


Fachlichkeit.
Der Aufsichtsrat ist hochkarätig mit Vorständen, Unternehmern und Rechtsanwälten besetzt. Die Kompetenzprofile sind sowohl einzeln betrachtet als auch in der Gesamtschau des Gremiums stimmig. Es gibt keinen einzigen Fall einer Ämterüberhäufung.

Unabhängigkeit. Es sind keine Abhängigkeiten zu einzelnen Aktionären sowie auch keine die Unabhängigkeit einschränkenden nahestehenden Geschäfte bekannt. EY erbricht zwar Nicht-Prüfungsleistungen in noch tragbaren Umfang, erfüllt aber nach Ansicht der SdK nicht mehr die fachliche Voraussetzung für ein Abschlussprüfermandat. Die bei Wirecard festgestellten Mängel und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität – abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer – nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den Wambach-Report gestützt. Beschämend ist weiterhin die Inszenierung von EY als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands.

Angemessenheit. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und aussagekräftig, es wird eine exzellente Transparenz gelebt. Die Vergütungssysteme sind strukturell und nominal im Großen und Ganzen angemessen

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

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