MLP SE Score 04/2023

Corporate-Governance-Score

Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten

Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ur-sprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Management gar nicht oder nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Die MLP Aktie ist im Börsensegment Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und erfüllt die damit verbundenen hohen internationalen Transparenzanforderungen. Es ist das übliche dualistische Führungssystem verankert und es gibt nur eine Aktien-gattung. Einen Punkt Abzug gibt es für die Rechtsform der SE,
bei der das Missbrauchspotenzial höher als wie bei der klassischen
AG ist, bspw. durch die gegebenen Wahlmöglichkeiten bei Firmensitz
und Führungssystem.

b) Vorstand

Fachlichkeit. Der Vorstand ist kompetent und stimmig besetzt, die Aufgaben klar verteilt. Sowohl CEO Dr. Uwe Schroeder-Wildberg als auch COO Manfred Bauer sind bereits seit mehr als 20 Jahren unternehmenszugehörig, CFO Reinhard Lose seit 2011.

Die Verwaltungskosten erhöhten sich in 2022 um 6,5 % auf 385 Mio. Euro und damit leicht überproportional zum Umsatz, der um 1,5 % zulegte. Begründet wird dies stimmig mit dem herausfordernden regulatorischen Umfeld sowie Akquisitionseffekten. Die Beratungs-kosten konnten deutlich um 25 % auf 23,9 Mio. Euro gesenkt werden. Das Niveau ist immer noch sehr hoch, aber die Richtung und Dynamik passt und sollte im Geschäftsjahr 2023 beibehalten werden.

Unabhängigkeit. Es sind mit Blick auf die Vorstandsmitglieder keine Abhängigkeiten bekannt, weder auf dem Papier noch sich in partikulär gesteuerten Handeln ausdrückend. Auch bestehen keine Rechtsverfahren gegen die Vorstände.

Angemessenheit. Die Transparenz ist auf einem guten Niveau.  Die Ausschüttungsquote lag 2023 mit über 63 % des Konzernjahresüberschusses 2022 oberhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 bis 60 %. Der negative Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit geht maßgeblich auf bilanzielle Veränderungen innerhalb des Bankgeschäftes zurück und verzerrt die Aussagekraft der Finanzierungs-fähigkeit aus dem laufenden Geschäftsbetrieb negativ. Das Testat des Abschlussprüfers wurde uneingeschränkt erteilt.

c) Aufsichtsrat

Fachlichkeit. Der Aufsichtsrat ist kompetent und auch in der Zusammensetzung stimmig besetzt. Es ist passende Branchen- sowie Wirtschaftsprüfer- und Rechts-Expertise vorhanden. Ferner wurde der Generationswechsel erfolgreich durchgeführt und das Kontrollgremium in diesem Zuge deutlich verjüngt. Die zeitliche Verfügbarkeit ist formal bei der Aufsichtsratsvorsitzenden Sarah Rössler eingeschränkt. Da dies jedoch der einzige Fall einer Ämterüberhäufung ist und Rössler Teilnahmequoten von durchweg 100 % aufweist sowie mit ihrem Kompetenzprofil sehr gut den Aufsichtsrat komplementiert, ist dies in der Gesamtschau akzeptabel.

Unabhängigkeit. Die Großaktionärsfamilie Lautenschläger (54,89 %) ist mit nur einem Familienangehörigen bezogen auf ihren Anteilsbesitz deutlich unterproportional vertreten. Darüber hinaus sind keine Abhängigkeiten bekannt und der Berichterstattung keine Geschäfte mit nahestehenden Personen oder wesentliche Rechtsstreitigkeiten zu entnehmen. Auch hinsichtlich des Abschlussprüfers BDO sind keine die Unabhängigkeit einschränkenden Faktoren bekannt, BDO erbringt Nicht-Prüfungsleistungen in vernachlässigbar geringen Umfang (0,7 % vom Prüfungshonorar).

Angemessenheit. Der Aufsichtsratsbericht ist ausführlich und aussagekräftig.

Auch wenn das vorgelegte Vergütungsmodell einige Forderungen der SdK erfüllt, enthält es immer noch die von der SdK nicht akzeptierten Change-of-conrol-Klauseln, die noch nicht einmal davon abhängig sind, dass die Veränderung im Gesellschafterkreis tatsächlich in das Vorstandsressort eingreifen oder sich auf dieses auswirken. Zu kritisieren gilt des Weiteren, dass die relative Zusammensetzung der verschiedenen Bausteine an der Gesamtzielvergütung bei einer Zielerreichung von 100 %, insbesondere das Verhältnis von fix zu variabel, nicht ausgewiesen sind sowie der Anteil der kurzfristigen variablen Bezüge an den gesamten variablen Bezügen, ebenfalls bei einem Zielerreichungsgrad von 100 %.

Die ausschließlich fix ausgestaltete Aufsichtsratsvergütung ist hingegen sowohl strukturell als auch der Höhe nach stimmig konzipiert.

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

AV