KWS SAAT SE & Co. KGaA Score 04/2023

Corporate-Governance-Score


Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten

Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ur-sprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Management gar nicht oder nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Als SDAX-Unternehmen mit einem dualistischen Führungssystem, nur einer Aktiengattung sowie keinen satzungsverankerten Sonderrechten für – oder negativen Auffälligkeiten von – Großaktionären, erfüllt KWS die meisten Kriterien.

Negativ zu Buche schlägt die SE- sowie vor allem die KGaA-Rechtsform, durch welche die freien Anteilseigner zu Aktionären zweiter Klasse degradiert sind. Kritisch zu beurteilen sind auch die Ehrenmitgliedschaften im Aufsichtsrat für einzelne Familienangehörige der Großaktionäre.

b) Vorstand

Fachlichkeit. Der Vorstand ist mit CEO Dr. Felix Büchting sowie den weiteren Vorstandsmitgliedern Dr. Peter Hofmann, Eva Kienle und Nicolas Wielandt kompetent besetzt und die Verantwortlichkeiten klar verteilt.

Die Verwaltungskosten legten im Geschäftsjahr 2021/2022 nur moderat um 3,9 % deutlich unterproportional zum Anstieg der Umsatzerlöse von 17,5 % zu. In der AG konnten die Kosten sogar auf Vorjahresniveau gehalten werden. Die für die Bewertung der Eigenständigkeit des Vorstands besonders relevanten Rechts- und Beratungskosten werden nicht aufgeschlüsselt. Hier besteht Nachbesserungspotenzial.

Unabhängigkeit. CEO Felix Büchting verkörpert die Gründerfamilie in siebter Generation. Als Großaktionär sind die Interessen mit denen der freien Aktionäre gleichgeschaltet. Auch bei den anderen Vorstands-mitgliedern zeigen sich keine partikulären Abhängigkeiten oder Hand-lungen. Ebenfalls sind keine Rechtsverfahren gegen die Vorstände anhängig.

Angemessenheit. Die Transparenz in der Berichterstattung ist auf einem akzeptablen Niveau. Bei der Kapitalallokation steht die Dividendenpolitik im Vordergrund. Die Ausschüttungsquote beträgt 24,5 % (23,9 % im Vorjahr) und liegt damit erneut unter der von der SdK geforderten Bandbreite zwischen 40 und 60 %. Die Dividende ist auch für ein so forschungsintensives Unternehmen wie KWS Saat (20 % F&E vom Umsatz) zu niedrig. Das Testat des Abschlussprüfers wurde uneingeschränkt erteilt.

c) Aufsichtsrat

Fachlichkeit. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder bringen beeindruckende Kenntnisse in der Saatgut- und Chemiebranche mit sich. Die Zusammensetzung ist jedoch zu einseitig ausgerichtet, es fehlt kapitalmarkt-, aufsichts- und aktienrechtliche Expertise. Bei Victor Balli liegt eine formale Ämterüberhäufung vor. Zudem werden entgegen der üblichen Gepflogenheit die Teilnahmequoten der einzelnen Mitglieder an den Sitzungen nicht ausgewiesen.

Unabhängigkeit. Lediglich durch Dr. Marie Schnell als Teil der Aktionärsfamilie Oetker ist einer der Großaktionäre direkt im Aufsichtsrat vertreten. Die anderen Mitglieder sind formal als unabhängig anzusehen. Auch in den konkreten Handlungen zeigt sich kein partikulär gesteuertes Agieren.

Die bei Wirecard festgestellten „Mängel“ und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität – abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer – nicht mehr als gewährleistet ansieht.

Angemessenheit. Der Bericht des Aufsichtsrats ist sehr ausführlich und aussagekräftig. Das Vergütungssystem des Vorstands ist transparent und entspricht in vielen Punkten den Forderungen der SdK. Es ist an der langfristigen profitablen Entwicklung der KWS orientiert. Dabei spielt auch die Aktienkursentwicklung eine wesentliche Rolle. Nun sollen auch zwei ESG Kriterien im Vergütungssystem berücksichtigt werden. Auch die Struktur und Höhe der Aufsichtsratsvergütung ist stimmig.

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

AV