HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Score 05/2023

Corporate-Governance-Score


Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten

Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Als SDAX-Unternehmen mit einem dualistischen Führungssystem,
nur einer Aktiengattung sowie keinen Sonderrechten für – oder Auffälligkeiten von – Großaktionären, erfüllt die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Hornbach Holding) die meisten Kriterien. Einen Punkt Abzug gibt es für die Rechtsform einer KGaA, bei der die freien Anteils-
eigner zu Aktionären zweiter Klasse degradiert sind.

b) Vorstand

Fachlichkeit. Der Vorstand ist mit CEO Albrecht Hornbach, CFO Karin Dohm und COO Erich Harsch kompetent besetzt. Mit Albrecht Hornbach trägt die Gesellschaft den Stempel familiengeführt. Mit CFO Karin Dohm wurde CEO Albrecht Hornbach eine von der Familie Hornbach unabhängige Finanzvorständin an die Seite gestellt. Grundsätzlich war auch die Erweiterung des Vorstands um eine COO-Rolle stimmig, um die Verantwortung über das operative Geschäft auf mehrere Schultern zu verteilen. Einen Governance-Mängel stellt jedoch die Berufung von Erich Harsch dar, weil dieser zugleich bereits CEO der börsennotierten eigenständigen Tochter Hornbach Baumarkt AG ist. Die Interessensvermischung wirkt zwar zu Lasten der Tochtergesellschaft, färbt damit mittelbar aber auch auf das Agieren der Muttergesellschaft am Kapitalmarkt ab. Die Zusammensetzung ist folglich zu kritisieren.

Die Verwaltungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 % auf 281 Mio. Euro, womit sich eine Verwaltungskostenquote von 4,5 % ergibt. Der Anstieg bewegt sich in etwa analog zum Umsatzanstieg von 6,6 % auf 6,26 Mrd. Euro und wird mit Personalaufbau und gestiegenen Sachkosten schlüssig begründet. In der AG konnten die Verwaltungskosten sogar um 11,6 % auf 1,28 Mio. Euro gesenkt werden. Ungewissheit besteht mit Blick auf die Rechts- und Beratungskosten, die nicht näher aufgeschlüsselt werden, in der Gesamtschau wird aber die allgemeine Kostendisziplin honoriert.

Unabhängigkeit. Bei den beiden unabhängigen Vorstandsmitgliedern Dohm und Harsch sind keine unmittelbaren Abhängigkeiten zur Familie Hornbach ersichtlich. Der familiengeführte Charakter durch Albrecht Hornbach ist positiv, der Interessensgleichlauf mit den freien Aktionären gegeben. Auch im Handeln zeigen sich davon keine partikulär getriebenen Abweichungen. Die Geschäfte mit nahestehenden Personen halten sich im äußerst geringen Rahmen und werden nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Rechtsverfahren gegen einzelne Vorstandsmitglieder sind nicht bekannt.

Angemessenheit. Abseits der genannten Kostenintransparenz gibt es keine weiteren größeren Unstimmigkeiten. Der Vorstand und die IR-Abteilung sind um eine transparente Berichterstattung bemüht.

Die Ausschüttungsquote von 24,4 % liegt deutlich unter der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Bandbreite zwischen 40 und 60 %. Allerdings bestehen für die weitere Ergebnisentwicklung hohe Unsicherheiten, beispielsweise in Hinblick auf die unsicheren Konjunkturaussichten, die Inflation und die allgemeine Konsumentwicklung. Da Hornbach traditionell eine stetige Dividendenpolitik verfolgt, und Kürzungen wenn möglich vermeiden will, ist die vorsichtige Ausschüttungsquote zu rechtfertigen. Seit dem Börsengang 1987 wird Jahr für Jahr mindestens eine Dividende auf Vorjahresniveau ausgeschüttet.

Das Testat des Abschlussprüfers ist uneingeschränkt.

c) Aufsichtsrat

Fachlichkeit. Der Aufsichtsrat ist kompetent besetzt und die formale zeitliche Verfügbarkeit gegeben. In der Zusammensetzung zeigt sich jedoch eine zu einseitig dominierte Kompetenzausrichtung. Es gibt kein Aufsichtsratsmitglied mit aktien-, aufsichts- und kapitalmarktrechtlicher Expertise.

Unabhängigkeit. Mit Martin Hornbach ist lediglich eines von sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Familie Hornbach zuzuordnen, was den Anteilsbesitz der Familie quotal unterproportional widerspiegelt. Ein partikulär gesteuertes Agieren ist nicht ersichtlich. Auch beim Abschlussprüfer sind keine die Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich. Deloitte prüft seit fünf Jahren die Berichte und erbringt keine Nicht-Prüfungsleistungen.

Angemessenheit. Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich und aussagekräftigt. Die Schwerpunkte der Sitzungen werden detailliert beschrieben. Die Vergütungssysteme weisen strukturell wie nominell keine größeren Beanstandungen auf.

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

AV