HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Score 07/2022

Corporate-Governance-Score


Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten

Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Als SDAX-Unternehmen mit einem dualistischen Führungssystem,
nur einer Aktiengattung sowie keinen Sonderrechten für – oder Auffälligkeiten von – Großaktionären, erfüllt die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Hornbach Holding) die meisten Kriterien. Einen Punkt Abzug gibt es für die Rechtsform einer KGaA, bei der die freien Anteils-
eigner zu Aktionären zweiter Klasse degradiert sind.

b) Vorstand

Fachlichkeit. Der Vorstand ist mit CEO Albrecht Hornbach, CFO Karin Dohm und COO Erich Harsch kompetent besetzt. Mit Albrecht Hornbach trägt die Gesellschaft den Stempel familiengeführt. Mit CFO Karin Dohm wurde CEO Albrecht Hornbach eine von der Familie Hornbach unabhängige Finanzvorständin an die Seite gestellt.

Die Verwaltungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 % auf 224 Mio. Euro, womit sich eine Verwaltungskostenquote von 4,1 % ergibt. Der Anstieg bewegt sich in etwa analog zum Umsatzanstieg von 7,4 % und wird mit Personalaufbau und gestiegenen Sachkosten schlüssig begründet. Ungewissheit besteht mit Blick auf die Rechts- und Beratungskosten, die nicht näher aufgeschlüsselt werden, in der Gesamtschau wird aber die allgemeine Kostendisziplin honoriert.

Unabhängigkeit. Bei Vorstandsmitglied Dohm sind keine unmittelbaren Abhängigkeiten zur Familie Hornbach ersichtlich. Der familiengeführte Charakter durch Albrecht Hornbach ist positiv, der Interessensgleichlauf mit den freien Aktionären gegeben. Auch im Handeln zeigen sich davon keine partikulär getriebenen Abweichungen. Die Geschäfte mit nahestehenden Personen halten sich im äußerst geringen Rahmen und werden nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Rechtsverfahren gegen einzelne Vorstandsmitglieder sind nicht bekannt.

Angemessenheit. Abseits der genannten Kostenintransparenz gibt es keine weiteren größeren Unstimmigkeiten. Der Vorstand und die IR-Abteilung sind um eine transparente Berichterstattung bemüht.

Obwohl die Dividende um circa 20 % auf 2,40 Euro erhöht werden soll, ist die Ausschüttungsquote nur bei 19,2 %. Trotz der Übernahme der Hornbach Baumarkt AG ist die Finanzierung nach wie vor solide und eine höhere Ausschüttung bzw. ein Sonderbonus, wenn man die hohen Ergebnisse nicht als nachhaltig betrachtet, wären finanzierbar und notwendig.

Das Testat des Abschlussprüfers ist uneingeschränkt.

c) Aufsichtsrat

Fachlichkeit. Der Aufsichtsrat ist kompetent besetzt und die formale zeitliche Verfügbarkeit gegeben. In der Zusammensetzung zeigt sich jedoch eine zu einseitig dominierte Kompetenzausrichtung. Es gibt kein Aufsichtsratsmitglied mit aktien-, aufsichts- und kapitalmarktrechtlicher Expertise.

Unabhängigkeit. Mit Martin Hornbach ist lediglich eines von sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Familie Hornbach zuzuordnen, was den Anteilsbesitz der Familie quotal unterproportional widerspiegelt. Ein partikulär gesteuertes Agieren ist nicht ersichtlich. Auch beim Abschlussprüfer sind keine die Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich. Deloitte prüft seit fünf Jahren die Berichte und erbringt keine Nicht-Prüfungsleistungen.

Angemessenheit. Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich und aussagekräftigt. Die Schwerpunkte der Sitzungen werden detailliert beschrieben. Die Vergütungssysteme weisen strukturell wie nominell keine größeren Beanstandungen auf.

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

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