
10 März GRENKE AG Score 03/2023
Corporate-Governance-Score
Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:
a) Statuten
Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.
Als klassische AG mit einem dualistischen Führungssystem, einer Börsennotiz im SDAX und nur einer Aktiengattung erfüllt die GRENKE AG die meisten Kriterien. Einen Punkt Abzug gibt es für das satzungsverankerte Einzelvertretungssonderrecht für Wolfgang Grenke.
b) Vorstand
Fachlichkeit. Der Vorstand ist mit CEO Dr. Sebastian Hirsch, CSO Gilles Christ und CRO Isabel Rösler kompetent besetzt. Die Beratungskosten sind mit 22,2 Mio. Euro immer noch deutlich zu hoch, konnten im Vergleich zum Vorjahr (38,3 Mio. Euro) jedoch deutlich gesenkt werden, was schonmal ein erster guter und wichtiger Schritt ist. Für 2023 sollte sich ein weiterer signifikanter Rückgang zeigen, damit die Beurteilung aufrecht erhalten werden kann.
Unabhängigkeit. Es sind weder Abhängigkeiten beim Vorstand bekannt noch zeigt sich ein partikulär zu Gunsten einzelner Aktionäre gesteuertes Handeln. Auch existieren keine Rechtsverfahren gegen die Vorstandsmitglieder.
Angemessenheit. Die Berichterstattung ist einem SDAX-Unternehmen angemessen, das Testat des Abschlussprüfers uneingeschränkt. Die Mängel u.a. bei der Geldwäscheprävention wurden in den letzten Jahren aufgearbeitet. Umgesetzt wurden ebenso Forderungen hinsichtlich der Verständlichkeit der Kapitalflussrechnung mit zusätzlichen Abbildungen. Darüber hinaus erfolgte die Aufarbeitung sehr transparent.
Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kann als gut beurteilt werden. Daher ist es erfreulich, dass die Aktionäre an diesem Erfolg beteiligt werden. Zwar ist die Ausschüttungsquote geringer als die von der SdK vorgesehene Größenordnung zwischen 40 bis 60 %. Allerdings wurde auch in den letzten beiden Jahren, die aufgrund der Folgen der Shortsellerattacke zu geringeren Gewinnen geführt hatten, die versprochene Dividendenkontinuität eingehalten. Die Dividende ist zudem im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.
c) Aufsichtsrat
Fachlichkeit. Der Aufsichtsrat ist hochkarätig besetzt und die Kompetenzprofile ergänzen sich gut. Vorbildlich ist auch der klare Fokus auf Aufsichts-, Kapitalmarkt- und Aktienrecht. Der Leitgedanke der Priorisierung von Aufsicht und Kontrolle wird gut umgesetzt. Nicht abschließend beurteilt werden kann die zeitliche Verfügbarkeit, da bei anderweitigen Mandaten der Aufsichtsratsmitglieder keine Rollenzuteilung – vorsitzendes oder einfaches Mitglied des jeweiligen Kontrollgremiums – vorgenommen wird.
Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat ist als unabhängig einzustufen. Vom Großaktionär Familie Grenke (43,87 %) ist dem sechsköpfigen Gremium nur ein Familienmitglied und Vertreter der Familie zugehörig, was einer Quote von 16,6 % entspricht und damit deutlich unterproportional zur Anteilsbesitzhöhe liegt.
Auch wenn sich die Geschäfte mit nahestehenden Personen in einem überschaubaren Rahmen halten, sollten diese transparent aufgeschlüsselt und personenbezogen zugeordnet werden.
Da die BDO den Abschluss des Unternehmens erst seit 2020 prüft, ist durch die Mandatsdauer die Unabhängigkeit nicht gefährdet. Darüber hinaus wurden keine nicht-prüfungsbezogenen Leistungen erbracht, sodass auch hier keine Anzeichen für eine eingeschränkte Unabhängigkeit erkennbar sind.
Angemessenheit. Der Bericht des Aufsichtsrates stellt die Tätigkeitschwerpunkte transparent dar.
Die Vergütungssysteme sind in der Gesamtschau gut konzipiert. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent, so werden beispielsweise die fixe und variable Vergütung in einer Tabelle übersichtlich dargestellt (Seite 6 des Vergütungsberichtes).
d) Fazit
Zu den SdK-Abstimmungsverhalten