GFT Technologies SE Score 03/2024

Corporate-Governance-Score


Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten

Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Als SDAX-Unternehmen mit einer Aktiengattung sowie keinen satzungsverankerten Sonderrechten für einzelne Aktionäre erfüllt GFT die meisten Kriterien. Punkte Abzug gibt es für die Rechtsform der SE und die Einführung eines monistischen Führungssystems. Bei einem solchen ist die Kontrolle und Aufsicht im Vergleich zum klassischen
deutschen dualistischen Führungssystem strukturell minderwertig.

b) Direktoren

Fachlichkeit. Der Vorstand ist mit CEO Marika Lulay und CFO Dr. Jochen Ruetz schlank und effizient aufgestellt. Die Kompetenzprofile sind stimmig, der Erfolg der letzten Jahre spricht für das Duo. Die Verwaltungskosten haben die beiden weiterhin im Griff, in 2023 entwickelten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen deutlich unterproportional zum Umsatz, die Prüfungs- und Beratungsaufwendungen waren sogar auf niedrigen Niveau rückläufig.

Unabhängigkeit. Es sind weder Abhängigkeiten beim Vorstand bekannt noch zeigt sich ein partikulär zu Gunsten einzelner Aktionäre gesteuertes Handeln. Auch existieren keine Rechtsverfahren gegen die Vorstandsmitglieder.

Angemessenheit. Die Berichterstattung ist einem SDAX-Unternehmen angemessen, das Testat des Abschlussprüfers uneingeschränkt. In 2023 konnte das Ergebnis je Aktie von 1,76 auf 1,84 Euro gesteigert werden. Die vorgeschlagene Dividende von 0,50 Euro stellt folglich eine Ausschüttungsquote von rund 27 % dar und liegt damit deutlich unter der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Bandbreite zwischen 40 bis 60 %.

c) Verwaltungsrat

Fachlichkeit. Der Verwaltungsrat ist hochkarätig besetzt und die Kompetenzprofile ergänzen sich gut. Bis auf Prof. Dr. Andreas Wiedemann erfüllen alle Mitglieder die formalen Anforderungen
an die zeitliche Verfügbarkeit.

Unabhängigkeit. Ulrich und Maria Dietz (gemeinsam 35,8 %) vertreten unter den insgesamt fünf Verwaltungsratsmitgliedern (40 %) ihren eigenen Anteilsbesitz. Dies allein würde in etwa die Anteilsbesitzhöhe darstellen und damit akzeptabel sein. Jedoch ist die Unabhängigkeit von Dr. Paul Lerbinger aufgrund seiner Zugehörigkeit von deutlich mehr als zehn Jahren ebenfalls eingeschränkt. Es gibt mit Dr. Anette Beller nur ein einziges Mitglied, was sowohl unabhängig ist als auch die zeitlichen Anforderungen das Mandat erfüllt.

Die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen, konkret der Familie Dietz und von ihr kontrollierter Gesellschaften, wurden in den letzten Jahren zwar schrittweise zurückgefahren,
treten aber immer noch unbegründet in unterschiedliche Ausgestaltung auf.

Die Berichte der Gesellschaft prüft seit 2023 erstmalig Deloitte. Die die Unabhängigkeit einschränkende Faktoren sind nicht bekannt.

Angemessenheit. Im Bericht des Verwaltungsrates wird ausführlich über die Tätigkeit im letzten Geschäftsjahr berichtet. Neben den genauen Angaben der Themen der einzelnen Sitzungen zeigt die tabellarische Darstellung der Anwesenheit bei den Sitzungen (und die hohe Anwesenheitsquote), dass der Verwaltungsrat seiner Aufgabe entsprechend nachgekommen ist.

Das vom Verwaltungsrat konzipierte und zur Beschlussfassung vorgelegte Vorstandsvergütungssystem ist sehr einfach und klar strukturiert. Negativ fällt aber auf, dass die variable Vergütung in etwa zur Hälfte einen kurzfristigen Bemessungszeitraum aufweist. Im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung ist eine deutlich höhere Gewichtung des langfristigen Bemessungszeitraums angezeigt. Auch der Ermessensbonus ist kritisch zu sehen.

Ulrich Dietz hat sich als Vorsitzender des Verwaltungsrats die vierfache Vergütung eines normalen Mitglieds gesichert, konkret 200.000 Euro. Sowohl die Relation als auch die nominale Höhe erscheinen weit überzogen. Hinzu kommen üppige Sitzungsgelder, deren Sinnhaftigkeit sich nicht erschließt. Bei einer Vorsitzenden-Vergütung in Höhe eines Vorstandsgehalts sollte nicht noch ein Anreiz zur Teilnahme an Sitzungen geschaffen werden müssen.

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

AV

SdK-Vorstandsinterview