DWS Group GmbH & Co. KGaA Score 03/2023

Corporate-Governance-Score


Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten

Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Als SDAX-Unternehmen mit einem dualistischen Führungssystem, nur einer Aktiengattung sowie keinen Sonderrechten für – oder Auffälligkeiten von – Großaktionären, erfüllt die DWS die meisten Kriterien. Negativ berücksichtigt wird die Rechtsform der KGaA, durch welche die Anteilseigner zu Aktionären zweiter Klasse degradiert sind.

b) Vorstand

Fachlichkeit. Der Vorstand ist hochkarätig besetzt und die Aufgabenverteilung nachvollziehbar und stimmig. Perspektivisch muss geschaut werden, wie mit dem ausschließlich für die Aufarbeitung des Greenwashing-Skandals geschaffenen CAO-Amt umgegangen wird.

Der Kostenapparat in Form der sonstigen betrieblichen Aufwendungen hat sich in 2022 von 127 auf 250 Mio. Euro mehr als verdoppelt, ohne dass hierfür eine Begründung angeführt wird.

Unabhängigkeit. Zwar haben die meisten der Vorstandsmitglieder zuvor beim Großaktionär Deutsche Bank (79,49 %) gearbeitet, immer noch bestehende unmittelbare Abhängigkeiten sind jedoch nicht zu erkennen.

Mehr als zwei Jahre nach dem Greenwashing-Skandal bei der DWS muss resümiert werden, dass der Vorfall immer noch nicht abschließend aufgeklärt ist. Die Vorstände Dirk Görgen und Manfred Bauer waren damals bereits Teil der Geschäftsführung. Allein in 2022 haben sich die Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten von 1 auf 26 Mio. Euro verzifgacht.

Angemessenheit. Nicht nur die Berichterstattung rund um den Kostenapparat, sondern vor allem auch die Transparenz bei der Aufklärung des Greenwashing-Skandals ist mangelhaft. Trotz der Wichtigkeit des Themas und sogar eines eigen dafür geschaffenen Vorstandsressorts wird im Geschäftsbericht 2022 nicht über den aktuellen Stand der Aufarbeitungen informiert.

Bei einem Ergebnis 2022 pro Aktie von 2,97 Euro entspricht die Ausschüttung 2023 von geplanten 2,05 Euro einer Ausschüttungsquote von 69 %. Da die Kapitalausstattung sehr gut ist und auch alle Investitionen finanzierbar sind, ist solch eine recht hohe Quote gut darstellbar und zu begrüßen. Das Testat des Abschlussprüfers ist uneingeschränkt.

c) Aufsichtsrat

Fachlichkeit. Die DWS verfügt über einen hochkarätigen Aufsichtsrat, der auch in seiner Zusammensetzung die wichtigsten Kernfelder für die Aufsicht und Kontrolle des Unternehmens abdeckt. Bei keinem der Aufsichtsräte liegt eine formale Ämterüberhäufung vor.

Unabhängigkeit. Lediglich zwei von acht Anteilseignervertretern (25 %) sind abhängig vom Großaktionär bzw. stehen diesem nahe. Dies ist weit unterproportional zum Anteilsbesitz der Deutsche Bank von 79,49 %. Abschlussprüfer KPMG prüft bereits seit mehr als zehn Jahren die Berichte der Gesellschaft, was die formale Unabhängigkeit gefährdet.

Angemessenheit. Auch dem Aufsichtsrat wird es angelastet, dass zu intransparent über die Aufarbeitung des Greenwashing-Skandals an die Aktionäre berichtet wird.

Das vorgeschlagene Vergütungssystem des Vorstands beinhaltet alle wesentlichen von der SdK geforderten Elemente wie z.B. Claw-Back, Malus Regelungen, keine Change-of-control, Anlage in DWS Aktien oder sehr moderate Rentenzahlungen. Die gesetzten Ziele, z.B. Cost Income Ratio oder Assets under Management sind klar definiert. Die Höhe der maximalen Vergütung ist akzeptabel in Anbetracht der Größe des Unternehmens, aber auch in Hinblick auf die starke Performance getriebenen Vergütung der Vorstände, die damit in die Struktur einer Fondsgesellschaft und der Entlohnung der Fondsmanager passt.

Die Aufsichtsräte erhalten wie von der SdK gefordert eine reine fixe Vergütung von 85.000 Euro (Basis), die der Höhe nach auch der Größe des Unternehmens und der Komplexität der Aufgabe angemessen ist.

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

AV