
02 März Drägerwerk AG & Co. KGaA Score 03/2023
Corporate-Governance-Score
Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:
a) Statuten
Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.
Als SDAX-Unternehmen mit einem dualistischen Führungssystem und keinen satzungsverankerten Sonderrechten für den – oder negativen Auffälligkeiten von dem – Großaktionär, erfüllt die Gesellschaft die meisten Kriterien. Punkte Abzug gibt es für die Rechtsform einer KGaA sowie das Existieren von Vorzugsaktien.
b) Vorstand
Fachlichkeit. Der Vorstand ist hochkarätig besetzt, die Aufgaben-verteilung jedoch mit sich wechselnder struktureller Zuordnung zwischen stabstellen- und segmentbezogen nicht stringent. Ferner ist beim Vorstandsvorsitzenden gar keine Aufgabenzuteilung vorhanden. Der Kostenapparat in Form der Verwaltungskosten ist zwar auf dem in etwa gleichen Niveau wie im Vorjahr, mit 259 Mio. Euro jedoch sehr voluminös. Es wird keine detaillierte Aufschlüsselung, unter anderem der Rechts- und Beratungskosten, vorgenommen.
Unabhängigkeit. Es ist begrüßenswert, dass die Gesellschaft mit CEO Stefan Dräger bis heute gründergeführt ist. Kritisch zu sehen sind jedoch die mannigfaltigen mittelbaren und unmittelbaren Geschäfte,
aus denen sich Interessenskonflikte ergeben.
Angemessenheit. An der Berichterstattung gibt es keine großen Mängel auszusetzen. Auch die Kapitalallokation ist stimmig. Trotz eines Jahresfehlbetrags in 2022 wurde eine Dividende auf Vorjahreshöhe ausgeschüttet: 19 Cent für Vorzugs- und 13 Cent für Stammaktien. Angesichts einer guten finanziellen Situation der Drägerwerke und der in den Vorjahren zu niedrigen Ausschüttungsquote ist die Dividendenkontinuität angemessen.
c) Aufsichtsrat
Fachlichkeit. Der Aufsichtsrats ist hochkarätig besetzt. Die Zusammensetzung ist jedoch zu gründer- und branchenlastig. Die wichtigen Kompetenzfelder Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie Corporate Governance werden nicht abgedeckt. Kaum ein Mitglied erfüllt die Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit.
Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit ist eingeschränkt durch die langen Zugehörigkeitsdauern von Stefan Lauer, Thorsten Grenz und Reinhard Zinkann. Gleiches gilt für den Abschlussprüfer PwC, der bereits seit 2009 die Berichte der Gesellschaft prüft.
Angemessenheit. Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich und aussagekräftig. Die Vergütungssysteme weisen hingegen zahlreiche Mängel auf. Beim Aufsichtsrat gibt es neben der festen Komponente auch eine variable Ausgestaltung. Beim Vorstand gibt es Unstimmig-keiten zwischen Vergütungssystem und tatsächlicher Vergütung.
d) Fazit
Zu den SdK-Abstimmungsverhalten