Deutsche Beteiligungs AG Score 03/2025

Corporate-Governance-Score


Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten

Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Als klassische AG mit einem dualistischen Führungssystem, nur einer Aktiengattung, einer Notierung im SDAX sowie keinen Sonderrechten für – oder Auffälligkeiten von – Großaktionären erfüllt die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) alle Kriterien.

b) Vorstand


Fachlichkeit.
Der Vorstand ist hochkarätig besetzt, die Kompetenzverteilung jedoch teilweise unklar. Auf der Homepage werden keine konkreten Verantwortungsbereiche den Vorstandsmitgliedern zugeordnet, die im Geschäftsbericht genannten überschneiden sich und wechseln zwischen verschiedenen Aufgabenkategorien.

Den Kostenapparat hat der Vorstand im Griff, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten von 27 Mio. Euro im Vorjahr auf nur noch 9 Mio. Euro gesenkt werden. Die Zusammensetzung ist sehr detailliert nachvollziehbar, die Kostendisziplin des Vorstands beeindruckend.

Unabhängigkeit. Es sind keine Abhängigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder zu den Großaktionären Rossmann Beteiligungs GmbH (25,01 %), Ricardo Portabella (10,00 %) und dem Norwegischen Staatsfonds (2,99 %) erkennbar. Auch bestehen keine Rechtsverfahren gegen die Mitglieder des Vorstands.

Angemessenheit. Die Berichterstattung des Vorstands ist für ein Beteiligungsunternehmen von einer hohen Transparenz gekennzeichnet. Der Vorstand lebt eine transparente und aktionärsfreundliche Dividendenpolitik.

Das Testat des Abschlussprüfers wurde wie in den Vorjahren uneingeschränkt erteilt.

c) Aufsichtsrat

Fachlichkeit. Der Aufsichtsrat ist hochkarätig besetzt und die Expertise der einzelnen Mitglieder ergänzt sich gut. Bei allen ist auf dem Papier die notwendige zeitliche Verfügbarkeit gegeben.

Unabhängigkeit. Augenscheinlich bestehen keine Abhängigkeiten zu den Großaktionären oder sonstige geschäftliche Verflechtungen. Es wurden lediglich Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung geringer Höhe gewährt.

BDO prüft die Berichte der Gesellschaft noch keine zehn Jahre und erbringt neben der reinen Abschlussprüfungsleistung weitere Beratungsleistungen in nur sehr geringen Umfang. Die formale Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist damit gegeben.

Angemessenheit. Der Aufsichtsratsbericht ist ausführlich und aussagekräftig. Die Vergütungssysteme sind stimmig konzipiert. Der Aufsichtsrat hat eine rein feste jährliche Vergütung in einem angemessenen und üblichen Rahmen.

Bei dem Vorstand ist die Relation der Vergütungsbestandteile zu begrüßen, da insbesondere die Komponente der langfristigen variablen Vergütungen deutlich höher ist als die der kurzfristigen. Darüber hinaus werden die bisherigen Versorgungsleistungen geschlossen und es erhalten sämtliche Vorstandsmitglieder zukünftig nur noch den satzungsmäßigen Arbeitgeberanteil der Versorgungsbeiträge. Die gewährten Nebenleistungen bewegen sich auch im Rahmen mit einer Deckelung bei 10% des Fixgehaltes.

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

AV