
15 Feb. Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA Score 04/23
Corporate-Governance-Score
Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:
a) Statuten
Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.
Mit der Rechtsform einer KGaA sowie einem monistischen Führungssystem sind die Aktionärsrechte sowie die Kontrolle eingeschränkt. Weitere Punkte Abzug gibt es für das Sonderrecht für Gründer Dr. Markus in Form eines Entsendungsrechts für den Aufsichtsrat sowie für die Börsennotiz im einfachen Freiverkehr mit nur noch einem Mindestmaß an Transparenz. Ferner und folgend noch ausgeführt verfolgen die Gründer und Großaktionäre Dr. Markus
und Purkert seit Jahren ihre partikulären Interessen zulasten der Streubesitzaktionäre.
b) Vorstand
Fachlichkeit. Alle geschäftsführenden Direktoren weisen ein überzeugendes Kompetenzprofil auf, Täubl und Seemann viele Jahre als exzellente Task-Force-Manager in den eigenen Reihen, Schulze-Muth in den Bereichen Finanzen und Recht. Die Zusammensetzung kann jedoch nicht beurteilt werden, da der Aufgabenbereich von Seemann nicht bekannt ist. Ähnlich verhält es sich mit den externen Beratungskosten, zu denen Aurelius Auskünfte verweigert. Dies hat eine besondere Brisanz, da voluminöse Beratungshonorare auch an nahestehende Personen abfließen.
Unabhängigkeit. Richard Schulze-Muth gehört zu dem mit Markus verschwägerten Schulze-Clan. Das jüngst vollzogene Delisting aus dem qualifizierten Freiverkehr weckt zudem große Zweifel, inwiefern Täubl und Seemann unabhängig im Sinne aller Aktionäre agieren. Laufende Ermittlungsverfahren sind nicht bekannt.
Angemessenheit. In Sachen Transparenz hat es bei Aurelius mit einer Börsennotiz lediglich im qualifizierten Freiverkehr schon immer gehapert. Mit dem nun vollzogenen Delisting sollen die Aktionäre jedoch auch dieses äußerst geringen Transparenzniveaus beraubt werden, dazu gehört die unterjährige Berichterstattung, die Abgabe von Directors Dealings und Ad-hoc-Mitteilungen, ein Wertpapierresearch, ein Finanzkalender sowie die Teilnahme an Analystenkonferenzen.
Auch mit Blick auf die Kapitalallokation haben die geschäftsführenden Direktoren innerhalb kürzester Zeit eine 180-Grad-Kehrtwende hingelegt. Noch im September 2022 kündigte Täubl für 2023 eine Dividende von mindestens 1,50 Euro je Aktie an. Keine sechs Monate später soll es nur noch eine Dividende von 0,50 Euro geben. Angesichts des Rekord-Exits von Distrelec ist eine Kürzung der Dividende nicht nachvollzieh-bar. Diese ist dank des Rekorderlöses auch ergänzend zu den geplanten Aktienrückkäufen in versproch-ener Höhe von 1,50 Euro locker stemmbar.
c) Aufsichtsrat
Fachlichkeit. Das wichtigste Gremium bei Aurelius ist der Gesellschafterausschuss. Dieser hat nämlich die Rechte aus der
70-prozentigen Beteiligung an der Komplementärin in der Hauptversammlung dieser auszuüben. Sowohl die Mitglieder des Aufsichtsrats als auch des Gesellschafterausschusses bringen fachlich passende Expertise mit sich. Auch gibt es keinen einzigen Fall von Overboarding.
Unabhängigkeit. Stark eingeschränkt ist jedoch die Unabhängigkeit. Holger Schulze sitzt im Verwaltungsrat und wird folglich von seiner sowohl im Aufsichtsrat als auch im Gesellschafterausschuss vertretenen Ehefrau Maren Schulze kontrolliert, welche durch Innehaben beider Ämter den Sinn einer doppelten Kontrollstruktur auch noch selbst aushebelt. Der Vorsitzende des Gesellschafterausschusses Dirk Roesing sitzt sogar zugleich im Verwaltungsrat und kontrolliert sich selbst. Viele weitere Gremienmitglieder haben Bestelldauern von über 10 Jahren und stehen den Gründern sehr nahe. Obwohl die jüngsten Maßnahmen rund um das Delisting den Streubesitzaktionären erheblich schaden, tragen und befürworten die Gremien den Schritt.
Angemessenheit. In Sachen Transparenz wird ebenfalls abgeschottet. Über die Arbeit des Gesellschafterausschusses werden in den Hauptversammlungen sogar jegliche Auskünfte verweigert. Die Vergütungszahlungen an das Management sind ungedeckelt und in den letzten Jahren regelmäßig ausgeartet. Die Vergütungszahlungen für die Mitglieder der Gremien sind hingegen angemessen.
d) Fazit
Zu den SdK-Abstimmungsverhalten