
25 Jan. ATOSS Software AG Score 08/2023
Corporate-Governance-Score
Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:
a) Statuten
Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann. Als ein im SDAX gelistetes Unternehmen mit einem klassisch deutschen dualistischen Führungssystem und nur einer Aktiengattung erfüllt die ATOSS Software AG die meisten Kriterien.
Negativ honoriert wird das jüngste Agieren von Gründer und Groß-aktionär Andreas Obereder mittels seiner Familienholding AOB Invest GmbH. Grund hierfür ist die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung in 2023 mit Beschluss über ein Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat. Dies stellt einen unnötigen Eingriff in die Unabhängigkeit des Kontrollgremiums dar.
b) Vorstand
Fachlichkeit. Der Vorstand verfügt über eine stimmige Zusammen-setzung und ein gutes Kompetenzprofil, allen voran mit Gründer und CEO Andreas Obereder und den bereits seit über 20 Jahren im Vorstand vertretenen CFO Christof Leiber. Ferner wurde der Vor-
stand in den letzten Jahren gut mit Co-CEO Dirk Häußermann und CTO Pritim Krishnamoorthy verstärkt. Beide hatten zuvor Führungs-positionen bei SAP inne und bringen insgesamt mehr als 20 Jahre Branchenerfahrung mit sich. Der Kostenapparat ist mit Verwaltungs-aufwendungen von rund 10 Mio. Euro für ein SDAX-Unternehmen in der Größe von ATOSS weiterhin sehr schlank.
Unabhängigkeit. In Familienunternehmen besteht ohnehin eine große Bindung zu einem bestehenden Gründer, CEO und Großaktionär. Dass jedoch Co-CEO Dirk Häußermann neben seinem Vorstandsmandat auch noch Geschäftsführer der Familienholding von Obereder ist, schafft unnötig eine zusätzliche Abhängigkeit. Dies hat sich dann auch bereits letztes Jahr in dem initiierten Entsendungsrecht ausgedrückt.
Anstatt ein solcherlei Hauptversammlungsbegehren von Seiten des Großaktionärs selbst voranzutreiben, wurde der Schritt partikulär beeinflusst von Vorstand und Aufsichtsrat unternommen.
Angemessenheit. Die Berichterstattung ist von einer hohen Transparenz gekennzeichnet. Durch ein stimmig strukturiertes Reporting kann die Geschäftsentwicklung gut nachvollzogen werden. Auch die Kapitalallokation ist positiv hervorzuheben. Trotz der hohen Wachstumsraten wurde zuletzt eine Ausschüttungsquote von 116 % beschlossen, die aufgrund der ausgezeichneten Liquiditätslage sowie hohen Cashflows gut tragbar ist. Es liegt ein uneingeschränktes Testat des Abschlussprüfers vor.
c) Aufsichtsrat
Fachlichkeit. Weder verfügt der Aufsichtsrat über ein Kompetenzprofil noch Ziele der Zusammensetzung. Branchenerfahrung ist gut vertre-ten, Expertise rund um die Themen Corporate Governance und Ge-sellschaftsrecht jedoch Mangelware. Auffällig ist das hohe Alter von Baron Vielhauer von Hohenhau (80 Jahre) und von Klaus Bauer (69 Jahre). Gepaart mit einer vorliegenden Ämter-Überhäufung von Jörn Nikolay ist die zeitliche Verfügbarkeit kritisch zu sehen.
Unabhängigkeit. Baron Vielhauer von Hohenhau und Klaus Bauer gehören dem Aufsichtsrat bereits seit über zehn Jahren an. Folglich kann ausschließlich Moritz Zimmerman als unabhängiger Vertreter des Streubesitzes bezeichnet werden. Die Mitinitiierung des Entsen-dungsrecht wird auch beim Aufsichtsrat negativ berücksichtigt. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist nicht eingeschränkt.
Angemessenheit. Der Aufsichtsrat berichtet ausführlich und transparent über seine Arbeit. Das Vergütungssystem des Vorstands weist kleinere Mängel auf, wie beispielsweise das Fehlen einer Clawback-Regelung, ist in seiner Gesamtheit jedoch tragbar.
d) Fazit
Zu den SdK-Abstimmungsverhalten