
11 Mai Kontron AG Score 05/2025
Corporate-Governance-Score
Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:
a) Statuten
Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.
Mit der Rechtsform einer klassischen deutschen AG, einem dualistischen Führungssystem, einer Notierung im SDAX, nur einer Aktiengattung sowie keinen Sonderrechten für – oder negativen Auffälligkeiten von – einzelnen Aktionären, erfüllt die Kontron AG alle Kriterien.
b) Vorstand
Fachlichkeit. Die vier aktuellen Vorstandsmitglieder weisen laut ihren Lebensläufen umfassende und passende Erfahrungen für ihre Aufgabenbereiche auf. Der Kostenapparat in Form der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist auf einem für einen SDAX-Konzern moderaten Niveau, der Vorstand scheint die Verwaltungskosten gut im Griff zu haben. Unklar ist die Kompetenzverteilung, vor allem durch das abrupte Ausscheiden von Johannes Fues aus dem Vorstand. Im Geschäftsbericht wird dieser noch als Leiter des GreenTec-Segments genannt, auf der Homepage wurde sein Name jedoch herausgenommen.
Auf Nachfrage bestätigte die Gesellschaft, dass der Vertrag mit Fues kurzfristig aufgelöst wurde, er gehört nicht länger dem Vorstand an. Ein derart abruptes Ausscheiden lässt selten Gutes erahnen und deutet auf Unstimmigkeiten oder strukturelle Probleme im neuen GreenTec-Segment hin. Vor allem aber ist bislang unklar, wer nach dem abrupten Ausscheiden das GreenTec-Segment leitet.
Unabhängigkeit. Bei der Unabhängigkeit sind keine Einschränkungen erkennbar – weder durch Verflechtungen noch durch entsprechende partikulär getriebene Handlungen. Auch sind keine Rechtsprozesse oder -Verfahren gegen einzelne Vorstandsmitglieder anhängig.
Angemessenheit. Die Berichterstattung ist grundsätzlich von einer hohen Transparenz gekennzeichnet. Die Kapitalallokation ist mit regelmäßigen Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufen sehr aktionärsfreundlich.
c) Aufsichtsrat
Fachlichkeit. Der Aufsichtsrat setzt die Grundzüge einer guten Corporate Governance stringent um. Der Aufsichtsratsbericht ist ausführlich und gibt einen guten Einblick in die Arbeit des Kontrollgremiums. Es sind keine Einschränkungen die formale zeitliche Verfügbarkeit betreffend erkennbar.
Unabhängigkeit. Mit drei von fünf Mitgliedern im Aufsichtsrat hat Großaktionär Foxconn weit mehr Einfluss als seiner Beteiligungsquote entspricht. Auch der Abschlussprüfer KPMG erhält einen Punktabzug für hohe Nicht-Prüfungsleistungen, welche die formale Unabhängigkeit einschränken.
Angemessenheit. Die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat sind in Ihrer Gesamtheit stimmig konzipiert. Beim Aufsichtsrat ist lediglich eine feste Komponente unterlegt, beim Vorstand überwiegt die mehrjährige Perspektive bei Ausgestaltung der variablen Vergütungskomponente.
d) Fazit
Zu den SdK-Abstimmungsverhalten