
20 Apr. HORNBACH Baumarkt AG Score 07/2023
Corporate-Governance-Score
Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:
a) Statuten
Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.
Als klassische AG mit einem dualistischen Führungssystem, nur einer Aktiengattung sowie keinem generell am Kapitalmarkt negativ aufgefallenen Großaktionär erfüllt die Hornbach Baumarkt AG die meisten Kriterien. Punktabzug gibt es für die formale Einstellung der Börsennotiz und damit nur noch Handelbarkeit der Aktie über die Regionalbörse Hamburg. Ob darüber hinaus Sonderrechte für einzelne Aktionäre satzungsverankert sind, kann aufgrund der fehlenden Veröffentlichung der Satzung nicht ausgeschlossen werden.
b) Vorstand
Fachlichkeit. Der Vorstand scheint mit neun Vorstandsmitgliedern unübersichtlich groß besetzt. Auch in der Zuweisung der Verantwortlichkeiten ist keine stimmige Struktur ersichtlich. Unklar definiert sind Aufgabenbereiche wie „Operative“, die sich mit detailliert aufgefächerten operativen Verantwortungsbereichen inhaltlich überschneiden. Ferner lassen sich die einzelnen Kompetenzprofile teilweise nicht nachvollziehen. Beispielsweise werden bei den Hornbach-Familienangehörigen Jan Hornbach und Nils Hornbach keine Lebensläufe veröffentlicht und LinkedIn-Accounts existieren nicht. Gerade hier wäre es wichtig die für das Vorstandsamt notwendigen Qualifikationen auszuweisen.
Die Verwaltungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 % auf 255 Mio. Euro, wodurch sich die Verwaltungskostenquote merklich von 4,1 auf 4,4 % erhöht hat. Der Anstieg fällt mehr als doppelt so hoch wie der Umsatzanstieg mit 6,3 % aus. Eine abschließende Bewertung ist nicht möglich, da der Kostenblock nicht weiter aufgeschlüsselt wird,
beispielsweise der Posten Rechts- und Beratungskosten.
Unabhängigkeit. Bei der Bewertung der Unabhängigkeit schlägt sich vor allem der Umstand negativ nieder, dass CEO Erich Harsch im letzten Jahr auch in den Vorstand der Muttergesellschaft berufen wurde. Dadurch hat Harsch eine Doppelrolle inne, da er sowohl den Interessen der Großaktionärin als auch denen der freien Aktionäre verpflichtet ist. Diese müssen jedoch nicht immer beieinander liegen, wie beispielsweise das Delisting klar vor Augen geführt hat. Dieses führt auch zu dem Punktabzug mit Blick auf die konkreten Handlungen der vergangenen Jahre. Rechtsverfahren gegen einzelne Vorstandsmitglieder sind hingegen nicht bekannt.
Angemessenheit. Im Zuge des Delistings wurde die Qualität der Berichterstattung auf das absolute Minimum eingestampft. Neben einer fehlenden unterjährigen Berichterstattung gibt es nicht einmal mehr eine eigene IR-Seite und auch keine eigene IR-Abteilung mehr. Auch dies ist mit Blick auf die Unabhängigkeit der Geschäftsführung kritisch anzusehen.
Trotz Delisting wird nach wie vor an der die Dividendenkontinuität in den Vordergrund stellenden Kapitalallokation festgehalten. Die Ausschüttungsquote liegt mit 26,5 % zwar wie auch in der Holding unter der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Bandbreite zwischen 40 und 60 % des Jahresüberschusses, kann aber vor dem Hintergrund der für die weitere Ergebnisentwicklung hohen Unsicherheiten, z.B. in Hinblick auf die unsicheren Konjunkturaussichten, die Inflation und die allgemeine Konsumentwicklung, im Sinne der Dividendenkontinuität als akzeptabel eingestuft werden.
Das Testat des Abschlussprüfers ist uneingeschränkt.
c) Aufsichtsrat
Fachlichkeit. Es wird nicht einmal mehr veröffentlicht – weder auf der Homepage noch im Geschäftsbericht – wie sich der Aufsichtsrat zusammensetzt. Lediglich aus dem Bundesanzeiger heraus lassen sich die Namen der entsprechenden Mitglieder finden – von Lebensläufen oder auch im Detail Angaben zu anderweitigen Mandaten passend dazu auch keine Spur. Eine fachliche Bewertung kann folglich nicht vorgenommen werden.
Unabhängigkeit. Allein die Nachnamen ergeben, dass die achtköpfige Anteilseignerseite mit fünf Hornbach-Familienangehörigen besetzt ist. Dies ergibt eine Quote von 62,5 %, die deutlich über der tatsächlichen indirekten Anteilsbesitzquote von 37,5 % liegt. In Form des initiierten und abgesegneten Delistings hat die nicht gegebene Unabhängigkeit des Gremiums bereits faule Früchte getragen.
Beim Abschlussprüfer sind keine die Unabhängigkeit wesentlich einschränkenden Faktoren ersichtlich. Deloitte prüft seit fünf Jahren
die Berichte und erbringt keine Nicht-Prüfungsleistungen.
Angemessenheit. Neben der Nicht-Veröffentlichung der Angaben zu der Aufsichtsratsbesetzung ist auch der Bericht des Aufsichtsrat zu pauschal gehalten. Die Angaben über die Schwerpunkte der Gremienarbeit werden überwiegend mit Allgemeinplätzen gefüllt.
Das Vergütungssystem des Vorstands sichert Altersvorsorgezahlungen von deutlich über 10 % des fixen Bruttoentgelts zu. Für üblich gehalten werden 3 bis 5%, wie bei „normalen“ Angestellten. Auch die Konzipierung der einjährigen variablen Vergütungen ist zu beanstanden, diese können ein zu hohes Maß im Vergütungsmix annehmen. Bei der Vergütung des Aufsichtsrats gibt es hingegen strukturell wie nominell keine Beanstandungen.
d) Fazit
Zu den SdK-Abstimmungsverhalten