
19 Apr. Fielmann Group AG Score 03/2024
Corporate-Governance-Score
Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:
a) Statuten
Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.
Als klassische AG mit einem dualistischen Führungssystem,
nur einer Aktiengattung, einer Notierung im SDAX sowie keinen satzungsverankerten Sonderrechten für – oder negativen Auffälligkeiten von – Großaktionären, erfüllt Fielmann alle Kriterien.
b) Vorstand
Fachlichkeit. Die Vorstandsmitglieder verfügen über stimmige Kompetenzprofile und bis auf CFO Steffen Bätjer allesamt über jahrelange Firmenzugehörigkeit. Die Größe des Vorstands mit vier Mitgliedern ist für ein SDAX-Unternehmen in der Größe von Fielmann stimmig und die Verantwortungsbereiche sind den einzelnen Rollen CEO, CFO, CSO und CHRO klar und stringent zugeteilt. Erfreulich ist auch, dass mit Marc Fielmann ein qualifiziertes Familienmitglied die Nachfolge antreten konnte und das Unternehmen folglich weiter familiengeführt bleibt.
Der Vorstand scheint die Kosten im Griff zu haben. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, insbesondere den Verwaltungskosten, zeigen sich keine Unstimmigkeiten oder untypische Entwicklungen. Nachbesserungsbedarf besteht mit Blick auf die Aufschlüsselung der Rechts- und Beratungskosten.
Unabhängigkeit. Bis auf Marc Fielmann, welcher selbstverständlich zugleich die Aktien seiner Familie vertritt, sind mit Blick auf die anderen Vorstandsmitglieder keine Abhängigkeiten erkennbar. Zu mannigfaltig und zu intransparent sind die Geschäfte mit nahestehenden Personen.
Angemessenheit. Neben den bereits genannten Transparenz-Mängeln (fehlender Angabe Rechts- und Beratungskosten sowie detaillierte Aufschlüsselung der Geschäfte mit nahestehenden Personen) treten weitere in der Berichterstattung und Geschäftspraxis zum Vorschein, wie beispielsweise nicht veröffentlichte und teilweise sogar nicht existente Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat, Kompetenzprofile, Ziele der Zusammensetzung und Einzelwahlen beim Aufsichtsrat. Ferner werden keine kapitalmarktbezogenen Angaben im Geschäftsbericht getätigt, beispielsweise zur Investor-Relation-Arbeit, den Stammdaten der Aktie und der Aktionärsstruktur.
Zuletzt wurde eine Dividende von 0,75 Euro je Aktie und damit deutlich weniger als die im Vorjahr ausgezahlten 1,50 Euro je Aktie ausgeschüttet. Bei einem Gewinn je Aktie 2022 von 1,24 Euro werden damit aber nach wie vor knapp über 60 % an die Aktionäre gezahlt, was am am oberen Rand der präferierten Spanne zwischen 40 und 60 % liegt.
c) Aufsichtsrat
Fachlichkeit. Der Aufsichtsrat ist hochkarätig besetzt und deckt alle für die strategische Beratung, Aufsicht und Kontrolle eines SDAX-Unternehmens wie Fielmann wichtigen Kompetenzfelder ab. Einzig und allein die formale zeitliche Verfügbarkeit ist bei mehreren Mitgliedern zu stark eingeschränkt.
Unabhängigkeit. Es ist bemerkenswert, dass die Familie Fielmann (72,91 %) kein einziges Aufsichtsratsmitglied aus der Familie stellt. Dies kann kompensierend hinsichtlich der bei vier Mitgliedern mehr als zehn Jahre bestehenden Firmenzugehörigkeit herangezogen werden, wodurch das Aufsichtsratsgremium in der Gesamtschau als unabhängig eingestuft wird.
Seit 2022 prüft erstmalig PwC die Berichte der Gesellschaft. Die die Unabhängigkeit einschränkende Faktoren sind nicht bekannt.
Angemessenheit. Der Aufsichtsratsbericht ist ausführlich und aussagekräftig, die Vergütung optimal strukturiert und der Höhe nach im SDAX-Vergleich sogar als relativ gering einzustufen. Auch das Vorstandsvergütungssystem findet in weiten Teilen die Zustimmung, da dieses bei der Beurteilung derartiger Systeme grundsätzlich dem Leitbild des Vorstands als Unternehmer folgt. Allerdings wird mit Blick auf die erfolgsabhängige Vorstandsvergütung eine weit überwiegende mehrjährige Bemessungsgrundlage gefordert, was bei dem vorliegenden System mit seiner Überbetonung des STI nicht gewährleistet ist.
d) Fazit
Zu den SdK-Abstimmungsverhalten