Allgeier SE Score 04/2024

Corporate-Governance-Score


Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten


Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Mit nur einer Aktiengattung, einem dualistischen Führungssystem sowie keinen Sonderrechten für die Großaktionäre erfüllt die Allgeier SE die meisten der Kriterien. Einen Punkt Abzug gibt es für die Rechtsform der SE, bei der das Missbrauchspotenzial höher als wie bei der klassischen AG ist, beispielsweise durch die gegebenen
Wahlmöglichkeiten bei Firmensitz und Führungssystem. Ferner wird
die Aktie lediglich im General Standard der Deutschen Börse gelistet.

b) Vorstand


Fachlichkeit.
Mit nur zwei Mitgliedern ist der Vorstand sehr spartanisch besetzt. Beide Vorstände sind der Gesellschaft jedoch bereits seit Jahrzehnten eng verbunden und leisten operativ und vor allem mit Blick auf den Bereich M&A eine exzellente Arbeit. Auch unter dem Gesichts-punkt, dass die Allgeier SE vorwiegend als eine Beteiligungsholding mit sehr eigenständig fungierenden Töchtern betrachtet werden muss, gibt es an der dünnen Vorstandsbesetzung nichts auszusetzen. Kopf hinter der M&A-Maschinerie ist vor allem CEO Dr. Marcus Goedsche, welcher als Anwalt bereits seit 2008 die M&A-Transaktionen begleitet.

Unabhängigkeit. Beide Vorstände sind als unabhängig anzusehen und handeln augenscheinlich im Interesse aller Aktionäre. Hingegen läuft seit Ende 2022 eine Prüfung der BaFin des Geschäftsberichts 2020 die Abspaltung von Nagarro betreffend. Grund für die Prüfung sind „konkrete Anhaltspunkte“, dass der Spin-off in der Rechnungs-legung nicht richtig erfasst und abgebildet worden ist. Ein Ergebnis des Verfahrens steht noch aus.

Angemessenheit. Die Transparenz und Kapitalmarktkommunikation ist leider auf einem sehr dürftigen Niveau. Der Geschäftsbericht vermittelt kaum einen tiefen Einblick in die Konzerntöchter mit deren individuellen Aufstellung sowie spezifischen Ausrichtung. Für tiefergehende Informationen zur Bewertung der Konzerntöchter müssen eigene Internetrecherchen angestellt werden. Zudem existiert keine Investor- Relation-Abteilung. Es gibt lediglich einen Mitarbeiter, der unter anderem als Leiter der Unternehmens-kommunikation agiert. Es besteht jedoch noch nicht einmal ein LinkedIn-Account. Ferner ist in Sachen Transparenz auch erneut das Nachbesserungspotenzial bei der Börsennotierung anzuführen.

c) Aufsichtsrat


Fachlichkeit.
Die notwendige Expertise ist vorhanden. Die sehr schlanke Aufstellung mit nur vier Mitgliedern ist grundsätzlich auch lobenswert. Jedoch liegen bei Dinsel, Eggers und Eggenberger klare Fälle von Overboarding vor.

Unabhängigkeit. Allein die direkte Vertretung der Großaktionäre im Aufsichtsrat wäre noch tragbar. Jedoch sind Eggers und Eggenberger mit deutlich mehr als zehn Jahren Zugehörigkeit zum Gremium und teilweise sogar vorheriger operativer Tätigkeit im Konzern nicht mehr als unabhängig anzusehen. Besonders stark ist auch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfer eingeschränkt, welcher bereits seit über 20 Jahren die Berichte prüft und mannigfaltige Nicht-Prüfungsleistungen erbringt.

Angemessenheit. Der Aufsichtsratsbericht ist aussagekräftig, die Vergütungssysteme hingegen weisen Mängel auf. Beim Aufsichtsrat ist eine variable Vergütung initiiert und beim Vorstand unter anderem eine zu unspezifisch formulierte Ermessenstantieme.

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

AV

Zu der letzten SdK-Videoeinschätzung