Krones AG Score 04/2023

Corporate-Governance-Score


Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:

a) Statuten

Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.

Als eine klassische AG mit einem dualistischen Führungssystem, einer Börsennotiz im SDAX und nur einer Aktiengattung erfüllt Krones die meisten Kriterien. Einen Punkt Abzug gibt es für die in 2021 satzungs-verankerte Nicht- Anwendung von § 43 Abs. 1 WpHG. Seitdem müssen Aktionäre bei Überschreiten der 10 %-Schwelle ihre verfolgten
Ziele und die Herkunft der für den Kauf verwendeten Mittel nicht mehr
offenlegen.

b) Vorstand

Fachlichkeit. Der Vorstand ist in seiner fünfköpfigen Anzahl und in seiner Kompetenzverteilung stimmig besetzt. Es bestehen neben den Vorstandstätigkeiten auch keine anderweitigen, die Zeit einschränkenden, Kontrollmandate. Ferner fällt der hohe Anteil an Eigengewächsen mit jahrzehntelanger Konzernzugehörigkeit – alle Vorstände bis auf Uta Anders – auf. Zu Directors Dealings kam es im Vorstand in den letzten Jahren leider nur spärlich. Beim Kostenapparat ist keine besondere Auffälligkeit zu erkennen.

Unabhängigkeit. Es bestehen auf dem Papier keine Abhängigkeiten der Vorstandsmitglieder zum Großaktionär. Auch in seinen Handlungen agiert das Management deutlich erkennbar im Sinne der Gesellschaft und aller Aktionäre. Kritisch ist lediglich die Dividendenpolitik zu sehen, welche vermutlich von Seiten des Großaktionärs beeinflusst ist. Hierfür wird jedoch bereits ein Punkt Abzug bei der Kapitalallokation berücksichtigt.

Angemessenheit. Die Berichterstattung und Kommunikation des Vorstands ist seit Jahren auf einem guten Niveau. Kritisch wird die festgelegte Ausschüttungsquote von lediglich 25 bis 30 % des Ergebnisses angesehen. Die von der SdK grundsätzlich empfohlene Bandbreite liegt bei 40 bis 60 %. Angesichts des hohen Netto-Cash-Bergs von 670 Mio. € ist eine Unterschreitung bei der Ausschüttungsquote nicht angebracht. Am uneingeschränkten Testat des Abschlussprüfers gibt es nichts auszusetzen.

c) Aufsichtsrat

Fachlichkeit. Die notwendige Expertise im Aufsichtsrat ist vorhanden. Es gibt keinen einzigen Fall von Overboarding. Auffällig ist die niedrige Teilnahmequote von Robert Friedmann an den Aufsichtsratssitzungen, was mit Blick auf das Gesamtgremium jedoch die Ausnahme von der Regel ist.

Unabhängigkeit. Trotz ihres Mehrheitsbesitzes stellt die Familie Kronseder nur zwei abhängige Aufsichtsratsmitglieder. Petra Schadeberg-Herrmann ist zwar von der Familie unabhängig, jedoch bereits seit über 10 Jahren im Gremium vertreten. Kritisch wird die Dividendenpolitik sowie das Festhalten an EY (Causa Wirecard) bewertet.

Angemessenheit. Der Aufsichtsratsbericht ist aussagekräftig. Bei den Vergütungssystemen zeigen sich jedoch Mängel – beim Vorstand die Nebenleistungen und beim Aufsichtsrat die Auslagenpauschale.

d) Fazit

 

 

 

 

 

 

 

Zu den SdK-Abstimmungsverhalten

AV