
01 Apr. Hypoport SE Score 04/2024
Corporate-Governance-Score
Die Analyse der Unternehmensführung ist eng orientiert an den Abstimmungsrichtlinien der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, eine der größten Aktionärsvereinigungen in Deutschland. Bewertet wird die Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Angemessenheit von Vorstand, Aufsichtsrat & Statut. Ausgehend von 24 Punkten gibt es je Mängel einen Punkt Abzug. Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem:
a) Statuten
Unter Statuten werden strukturelle Aspekte bewertet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und bei denen das Mana-gement nur mittels HV-Beschlussvorschlag auf eine Veränderung hinwirken kann.
Als ein im SDAX gelistetes Unternehmen mit nur einer Aktiengattung, einem dualistischen Führungssystem sowie keinen Sonderrechten für einzelne Aktionäre erfüllt Hypoport die meisten Kriterien. Einen Punkt Abzug gibt es für die Rechtsform der SE, bei der das Missbrauchs-potenzial höher als wie bei der klassischen AG ist, bspw. durch die gegebenen Wahlmöglichkeiten bei Firmensitz und Führungssystem.
b) Vorstand
Fachlichkeit. Die Leistung des Vorstandsduos Ronald Slabke (CEO) und Stephan Gawarecki (COO) spricht für sich. Über zwei Jahrzehnte hinweg haben beide die Hypoport SE zu dem heutigen SDAX-Konzern geformt und für Aktionäre einen großen Shareholder Value geschaffen. Gerade vor dem Hintergrund der finanziell schwierigen letzten Jahre scheint die Erweiterung des Vorstands um einen CFO mittlerweile angezeigt.
Die Kosten hat der Vorstand augenscheinlich im Griff. In 2022 waren die Verwaltungsaufwendungen sogar rückläufig, auch die Rechts- und Beratungskosten konnten signifikant von 4,9 Mio. Euro in 2022 auf 3,2 Mio. Euro in 2023 gesenkt werden.
Unabhängigkeit. Slabke vertritt selbstverständlich seinen eigenen Anteilsbesitz von 32,6 %, eine Abhängigkeit zu einem Dritten ist jedoch nicht gegeben. Die Interessen der freien Aktionäre mit denen von Slabke sind gleichlaufend. Es werden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen ausgewiesen. Auch sind keine Rechtsverfahren gegen die Vorstandsmitglieder anhängig.
Angemessenheit. Die Transparenz ist auf einem akzeptablen Niveau, das Testat des Abschlussprüfers uneingeschränkt.
Bei der Kapitalallokation wird die Null-Euro-Dividendenpolitik kritisiert. Gefordert wird grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 % des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahres-überschusses. Bei stark wachsenden Unternehmen können Ausnahmen gemacht werden. Den von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen vollständigen Verzicht auf eine Ausschüttung ist gleichwohl zu weitgehend, immerhin betrug in 2023 das Ergebnis je Aktie 2,96 Euro.
c) Aufsichtsrat
Fachlichkeit. Bei der Bewertung des Aufsichtsrats ist vorweg anzumerken, dass die Gesellschaft keine Lebensläufe und damit keine detaillierten Angaben veröffentlicht. Bei allen drei Mitgliedern sind auch keine anderweitigen Profile im Internet zu finden, aus denen nähere aktualisierte Daten hervorgehen. Dieser Umstand ist auch ausschlaggebend für den Punktabzug mit Blick auf die zeitliche Verfügbarkeit, die nicht gesichert geprüft werden kann. Bei der Zusammensetzung wird negativ berücksichtigt, dass alle Mitglieder – wie auch der Vorstand – einen betriebswirtschaftlichen Hintergrund haben. Es fehlt rechtliche Expertise in den Bereichen Kapitalmarkt und Aufsicht. Individuell betrachtet können die Mitglieder einzeln anhand der spärlichen Informationen auf der Homepage jedoch als fachlich geeignet betrachtet werden.
Unabhängigkeit. Bei der Unabhängigkeit sind keine Einschränkungen erkennbar – weder durch Verflechtungen noch durch entsprechende Handlungen. Auch sind keine Rechtsprozesse oder -verfahren gegen
einzelne Vorstandsmitglieder anhängig.
Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wird ein regelmäßiger externer Wechsel gefordert. Zu erfolgen hat dieser spätestens alle zehn Jahre. Die BDO AG prüft die Gesellschaft jedoch bereits seit 2008.
Angemessenheit. Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich und aussagekräftig. Das Vorstandsvergütungssystem ist stimmig konzipiert.
Kritisch wird hingegen die zuletzt getätigte Anpassung der Aufsichtsratsvergütung beurteilt. Ab dem Geschäftsjahr 2022 soll das einfache Aufsichtsratsmitglied 60 TEUR erhalten, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats 90 TEUR und der Vorsitzende 120 TEUR. Zusätzlich [!] sollen die Vorsitzenden eines Ausschusses „den 1,5-fachen Betrag der jährlichen Vergütung“ erhalten. Ihre jährliche Vergütung erhöht sich dadurch noch einmal um 90 TEUR. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Beratungs- und Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats wird eine angemessene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich für angemessen gehalten. Die vorgeschlagene Höhe der Vergütung geht jedoch darüber hinaus. Das gilt insbesondere für die Höhe der Vergütung des Ausschussvorsitzes.
d) Fazit
Zu den SdK-Abstimmungsverhalten